AGB

Verantwortlich: LABOMEDIC GMBH 
Stand: August 2004

 1.      Geltung 

1.1   Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.. 


2.      Angebot und Vertragsschluß

2.1   Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung oder Ausführung der Leistung zustande.

2.2   Unsere Verkaufsangestellten sind nicht berechtigt, dem Kunden mündliche oder schriftliche Zusagen gleich welcher Art zu machen. Es gilt unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch über Leistungen und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte sowie DIN-Normen gelten nur dann als Eigenschaftszusicherung i.S. v. § 459 Abs. 2 BGB, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

2.3   Die technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

2.4   Stellen wir dem Käufer Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne von § 494 BGB.


3.      Lieferfristen und Verzug 

3.1   Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegeben Liefer-/Ausführungszeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags, die Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Andernfalls verlängern sich die Fristen um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

3.2   Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig, wenn diese wirtschaftlich sinnvoll sind. Teillieferungen können sofort fakturiert werden.

3.3   Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.
Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

3.4   Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder Störungen der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.


4.      Versand, Gefahrübergang, Verpackung 

4.1   Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.

4.2   Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

4.3   Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Auslieferungslagers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.

4.4   Gase werden in Mietflaschen geliefert, die nach Verbrauch des Gases an uns zurückzugeben sind. Bei Nichtrückgabe - zumindest gleichartiger Gasflaschen - sind wir berechtigt, dem Käufer die Kosten zu berechnen, die uns von unseren Lieferanten für die Flaschen in Rechnung gestellt werden.

4.5   Soweit wir mit dem Käufer vereinbaren, dass dieser gegen die Gewährung eines Bonus auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gem. den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.

 
5.      Preise und Zahlung

5.1   Unsere Preise verstehen sich rein Netto ab Lager Bonn in Euro. Kosten für Verpackung und Fracht gehen zu Lasten des Bestellers. Für die Auswahl des günstigsten Versandweges übernehmen wir keine Haftung.

5.2   Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Veränderung unserer Kosten ein, z.B. durch eine Preisänderung unserer Vorlieferanten, sind wir berechtigt, bei solchen Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, eine angemessene Anpassung unserer Preise entsprechend der Änderung der Kostenfaktoren vorzunehmen. Erhöht sich in einem derartigen Fall der Preis um mehr als 10%, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

5.3   Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

5.4   Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber; die Entgegennahme von Wechseln darüber hinaus nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit.

5.5   Kommt der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug oder wird uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, durch die die Erfüllung seiner Zahlungspflichten bei objektiver Würdigung gefährdet wird, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele und unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt (Ziffer 6.6) geltend zu machen. Statt vom Vertrag zurückzutreten, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Werden Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen nicht innerhalb angemessener Frist erbracht, so bleibt es bei unserem Rücktrittsrecht.

5.6   Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine niedrigere Belastung.

5.7   Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial ist nicht statthaft. 

6.      Eigentumsvorbehalt

6.1   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig bestehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselseitige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.

6.2   Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nrn. 6.3  bis 6.4 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

6.3   Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.

6.4   Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in Abschnitt 5.7 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass er uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers anzeigt und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.

6.5   Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

6.6   Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

 
7.      Mängelrüge und Gewährleistung

7.1   Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 14 Tagen, in jedem Falle aber vor Verwendung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen.
Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

7.2   Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

7.3   Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über die Berechtigung der Mängelrüge dürfen wir zunächst ein Gutachten unseres Vorlieferanten einholen.

7.4  Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert oder von uns vergeblich versucht oder unzumutbar verzögert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

7.5   Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

  • ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung

  • Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen, Empfehlungen oder Anwendervorschriften des Herstellers

  • fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Wartung, Veränderung oder Reparatur

  • ungeeignete Betriebsmittel

  • fehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder Dritte

  • natürliche Abnutzung

 
8.      Allgemeine Haftungsbegrenzung

8.1   Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Wir haften in gleicher Weise, wenn von einem Ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.

8.2   Soweit wir dem Grunde nach haften, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie
entgangener Gewinn ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

8.3   Alle Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

8.4 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 
9.      Rücknahmen/Umtausch

9.1    Eine Rücknahme oder Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Anbruchpackungen und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

9.2    Die Höhe einer evtl. Vergütung für noch verwertbare Ware richtet sich nach deren Befund und wird von uns nach billigem Ermessen festgesetzt.

 
10.    Reparaturen

10.1 Fehlersuche kann oft langwierig sein; Reparaturfristen sind daher nur annähernd zu verstehen, es sei denn, wir haben eine ausdrücklich für verbindlich erklärte Zusage für einen bestimmten Termin gegeben.

10.2 Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, auch wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.

10.3 Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt  erfolgt, liegt in unserem Ermessen.

10.4 Auf unsere Gewährleistung finden die Bestimmungen der Abschnitte 7 und 8 entsprechende Anwendung.

 
11.    Datenschutz

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

 
12.     Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

12.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

 
13.    Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

 
14.    Anzuwendendes Kaufrecht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung

 
15.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

 

Von dieser Pauschalen Regelung sind Sendungen ab 31kg ausgenommen. Es erfolgt eine Berechnung nach dem tatsächlichen Gewicht.  

Alle Preise auf www.labomedic.de vertehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.